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Zitat von Name (run) Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) beschlossen. Das Gesetz ergänzt das mit dem GKV-Versorgungstrukturgesetz in dieser Legislaturperiode eingeführte Maßnahmenpaket. (c) imago/M.-Stauffenberg
Ziel des Gesetzes ist es, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln insbesondere in ländlichen Regionen zu sichern – auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Apotheken, wie das Bundesgesundheitsministerium nach der Sitzung mitteilte.
Das Gesetz sieht vor, dass die Apotheken künftig unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Hiervon sollen vor allem ländliche Apotheken profitieren, die viele Notdienste mit wenig Kundenkontakt anbieten müssen.
Bezahlt wird dieser Zuschuss aus einem Fonds, den der Deutsche Apothekerverband verwaltet. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt dabei über eine Erhöhung des Festzuschlags, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erheben, um 16 Cent. Der Erhöhungsbetrag sei ausdrücklich zur Förderung des Notdienstes bestimmt und zu diesem Zweck vollständig an den Fonds abzuführen, betont das BMG.